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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf
Diese Woche aktualisiert

1. Allgemeines

1.1. Definitionen. Grundsätzlich haben Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, die Bedeutung, die ihnen in Art. 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in diesen Bedingungen zugewiesen wird.

1.2. Verhältnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen für den Verkauf von Tickets gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten der Vertragsdokumentation. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Bedingungen haben letztere Vorrang.

2. Zweck

2.1. Smeetz bietet Veranstaltern die Möglichkeit, Tickets für Aktivitäten und/oder Veranstaltungen, die sie anbieten (unter Verwendung der Software Smeetz for Business), bereitzustellen oder zu verkaufen. Andere Nutzer können diese Tickets über die Vertriebskanäle buchen oder kaufen.

2.2. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und Smeetz beim Verkauf oder Kauf von Tickets über die Vertriebskanäle oder über eine externe Website, die die Ticketverkaufsplattform verwendet (wie in Art. 2.3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen).

2.3. Der Verkauf von Tickets durch Veranstalter über die Vertriebskanäle unterliegt ausschließlich den Bedingungen dieser Vertriebskanäle sowie den Verkaufsbedingungen des jeweiligen Verkäufers.

3. Vertragsbeziehung

3.1. Smeetz ermöglicht den direkten Abschluss eines Kaufvertrags (wie in 4.1. definiert) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Smeetz agiert lediglich als Vermittler (Agent des Verkäufers) und/oder als IT-Dienstleister für den Verkäufer (Art. 2.3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen).

4. Kaufvertrag – Allgemeine Bestimmungen

4.1. Der Kaufvertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, in der der Verkäufer ein Ticket an den Käufer zu einem bestimmten Preis verkauft.

4.2. Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, die Vertragsdokumentation einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie.

4.3. Der Verkäufer kann allgemeine Verkaufsbedingungen für Käufer hinzufügen (siehe 7.), die zusätzlich zur Vertragsdokumentation gelten.

4.4. Veranstalter können Tickets auch kostenlos zur Verfügung stellen, um die Teilnehmerzahl zu verwalten. In einem solchen Fall gelten diese Bedingungen sinngemäß.

5. Kaufvertrag – Abschluss

5.1. Falls ein „automatisches Verkaufsangebot“ vorliegt. Wenn ein Verkäufer eine Veranstaltung oder Aktivität zu einem bestimmten Preis anbietet („Angebot“) und angibt, dass der Verkauf automatisch erfolgt, stellt dieses Angebot eine Offerte dar („Verkäuferangebot“). Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Käufer das Verkäuferangebot annimmt – d. h., wenn der Käufer seine Bestellung bestätigt.

5.2. Falls ein „Bestätigungsanfrage“-Angebot vorliegt. Wenn das Angebot mit dem Vermerk „Verfügbarkeit muss vom Verkäufer bestätigt werden“ versehen ist, stellt dies eine Angebotsunterbreitung dar. Durch Bestätigung seiner Bestellung auf der Plattform gibt der Käufer eine Offerte an den Verkäufer ab („Käuferangebot“). Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer das Käuferangebot annimmt, indem er die Verfügbarkeit über die dafür vorgesehene Schaltfläche auf der Plattform bestätigt.

5.3. Die von Smeetz gespeicherten Daten dienen als Nachweis für die Abgabe des Angebots, der Offerte und/oder der Annahme zum Kauf oder Verkauf eines Tickets.

6. Kaufvertrag – Erforderliche Informationen

6.1. Um ein Ticket zum Verkauf anzubieten, muss der Veranstalter auf Smeetz for Business registriert sein. Falls der Veranstalter noch kein Benutzerkonto hat, muss er sich registrieren, die Vertragsdokumentation akzeptieren (insbesondere die Nutzungsbedingungen für die Smeetz for Business Software) und seine Verkaufsbedingungen angeben (siehe 7.), bevor er Tickets zum Verkauf anbieten kann.

6.2. Informationen über den Verkäufer werden auf der Seite der Plattform und/oder den anderen Vertriebskanälen angezeigt, die dem Verkäufer oder der jeweiligen Veranstaltung oder Aktivität gewidmet sind.

6.3. Damit die von Smeetz eingezogenen Beträge an den Verkäufer ausgezahlt werden können (siehe 12.), muss der Verkäufer Smeetz seine Bankverbindung übermitteln. Diese Daten werden gemäß der Datenschutzrichtlinie verarbeitet.

6.4. Der Verkäufer kann auch die Dienstleistungen der Finanzpartner von Smeetz nutzen. In diesem Fall werden die Bankdaten des Verkäufers nicht an Smeetz weitergeleitet.

7. Ticketverkauf – Pflichten des Verkäufers

7.1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, seine Verkaufsbedingungen klar, korrekt und vollständig anzugeben. Smeetz kann nicht für Fehler haftbar gemacht werden, die vom Verkäufer begangen wurden.

7.2. Der Verkäufer gibt die wesentlichen Informationen zur Veranstaltung oder Aktivität an, für die er Tickets verkaufen möchte. Insbesondere muss der Verkäufer eine Beschreibung der Aktivität oder Veranstaltung erstellen und Fotos, Veranstaltungsorte, Termine und Zeitpläne bereitstellen. Zudem muss der Verkäufer über Risiken und Nutzungseinschränkungen informieren (z. B. Altersbeschränkungen, Größenanforderungen, besondere Bedingungen im Falle von Krankheit, Schwangerschaft etc.).

7.3. Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, Tickets für tatsächlich stattfindende Veranstaltungen oder Aktivitäten zu verkaufen und die vom Käufer akzeptierte oder beantragte Dienstleistung zum vereinbarten Datum und Zeitpunkt bereitzustellen. Smeetz kann für Nichterfüllung des Verkäufers in dieser Hinsicht nicht haftbar gemacht werden.

7.4. Die Veranstalter haben die Möglichkeit, die Dauer der Ankündigungen von Veranstaltungen oder Aktivitäten auf der Plattform zu begrenzen. Veranstalter erkennen an und stimmen zu, dass auch Smeetz die Dauer solcher Ankündigungen auf der Plattform begrenzen kann.

7.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, Smeetz über anfallende Gebühren am Veranstaltungsort zu informieren (z. B. Vergnügungssteuer, Impôt sur les divertissements) und alle notwendigen Informationen bereitzustellen, um Smeetz bei der Einziehung von Gebühren und Steuern sowie bei der Erfüllung anderer diesbezüglicher Verpflichtungen zu unterstützen.

7.6. Wenn Tickets über andere Vertriebskanäle als die Website oder App verkauft oder bereitgestellt werden (z. B. über die Partner von Smeetz), gelten ausschließlich die Bedingungen dieser Vertriebskanäle für den Veranstalter sowie für potenzielle Nutzer oder Käufer dieser Vertriebskanäle. Es liegt in der Verantwortung des Veranstalters sicherzustellen, dass die Bedingungen der Vertriebskanäle für ihn akzeptabel sind. Falls dies nicht der Fall ist, ist der Veranstalter verpflichtet, seine Tickets nicht über die genannten Vertriebskanäle zum Verkauf anzubieten.

8. Ticketkauf – Pflichten des Käufers

8.1. Es wird darauf hingewiesen, dass es in der alleinigen Verantwortung des Käufers liegt, genaue und vollständige Informationen bereitzustellen, die für den Kauf von Tickets erforderlich sind, sowie bestimmte Verpflichtungen gemäß den für den Käufer geltenden Bedingungen für den Ticketkauf einzuhalten. Smeetz kann dem Verkäufer gegenüber nicht für das Versäumnis eines Käufers haftbar gemacht werden.

9. Preis

9.1. Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest (oder nutzt die von Smeetz angebotenen Smart Pricing Services), wenn er eine Aktivität oder Veranstaltung auf der Plattform anbietet.

9.2. Der Verkäufer ist berechtigt, den Verkaufspreis jederzeit bis zum Datum der Veranstaltung oder Aktivität zu ändern. Bereits abgeschlossene Verkäufe bleiben davon unberührt.

9.3. Die auf der Seite der Veranstaltung oder Aktivität angezeigten Preise sind in der auf der Plattform angegebenen Währung. Bestimmte Steuern, einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.) oder anderer Abgaben (z. B. Buchungsgebühren oder Zahlungsabwicklungsgebühren), können zu diesem Verkaufspreis hinzugerechnet werden, ebenso wie die Provision von Smeetz. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, festzulegen, ob und welche Steuern anwendbar sind.

9.4. Der angegebene Verkaufspreis enthält keine Gebühren im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung.

9.5. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Kaufvorgangs auf der Plattform angezeigt.

10. Zahlung

10.1. Sofern der Verkäufer nicht eine eigene Zahlungsabwicklungsarchitektur nutzt, erfolgen Zahlungen über die Finanzpartner von Smeetz, sodass keine finanziellen Informationen über die Server von Smeetz übertragen werden (vorbehaltlich Art. 6.3 oben).

10.2. Darüber hinaus akzeptiert der Veranstalter durch die Nutzung anderer auf der Plattform angebotener Zahlungsmethoden (z. B. ApplePay, Twint oder eine andere Zahlungsmethode) die Nutzungsbedingungen dieser Finanzdienstleister.

11. Ticketstornierungen, Rückerstattungen und Umtausch

11.1. Der Verkäufer ist allein für den Ticketverkauf und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistung verantwortlich. Daher gelten für Stornierungen, Rückerstattungen und Umtausch ausschließlich die Verkaufsbedingungen des Verkäufers.

11.2. Smeetz wird nicht als Schuldner der Ticketdienstleistung oder als Anspruchsberechtigter für eine Rückerstattung oder einen Umtausch des Tickets anerkannt. Falls die Verkaufsbedingungen des Verkäufers keine Anweisungen hierzu enthalten, sind gekaufte Tickets grundsätzlich weder erstattungsfähig noch umtauschbar.

12. Haftung

12.1. Smeetz ist keine Vertragspartei des Kaufvertrags.

12.2. Daher kann Smeetz nicht für Vertragsverletzungen des Käufers haftbar gemacht werden.

12.3. Wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, kann Smeetz nicht für falsche oder unvollständige Informationen haftbar gemacht werden. Zudem garantiert Smeetz nicht und kann nicht für die Wahl der Vertragspartner verantwortlich gemacht werden. Käufer und Verkäufer erkennen an, dass sie allein für die Entscheidung über den Vertragsabschluss verantwortlich sind. Smeetz haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer und hat keine Kontrolle über deren Einhaltung.

12.4. Smeetz wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den betrügerischen Gebrauch der Plattform zu begrenzen. Dennoch kann Smeetz nicht für eine nicht vertragskonforme Nutzung der Plattform durch einen Nutzer haftbar gemacht werden, es sei denn, Smeetz hat grobe Fahrlässigkeit begangen.

12.5. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer allein für die auf der Plattform bereitgestellten Informationen verantwortlich ist, insbesondere in Bezug auf eine bestimmte Veranstaltung oder Aktivität. Die auf der Plattform veröffentlichten Informationen stellen keine Garantie oder zugesicherten Eigenschaften durch Smeetz dar.

12.6. Der allgemeine Haftungsausschluss von Smeetz erstreckt sich auch auf die Verletzung vorvertraglicher Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer sowie auf deren außervertragliche Haftung.

12.7. In jedem Fall kann Smeetz nicht für einen Betrag haftbar gemacht werden, der den Verkaufspreis des Tickets übersteigt.

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