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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und Verkauf von Tickets
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und Verkauf von Tickets
Diese Woche aktualisiert

1. Allgemeines

1.1. Definitionen.

Grundsätzlich haben Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, die Bedeutung, die ihnen in Art. 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in diesen Bedingungen zugewiesen wird.

1.2. Verhältnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Geschäftsbedingungen für den Kauf und Verkauf von Tickets gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten der Vertragsdokumentation. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Bedingungen haben letztere Vorrang.

2. Zweck

2.1. Smeetz bietet Nutzern die Möglichkeit, Tickets zu reservieren oder zu kaufen, die von Veranstaltern bereitgestellt oder zum Verkauf angeboten werden.

2.2. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und Smeetz beim Kauf oder Verkauf von Tickets über die Website oder die App.

2.3. Smeetz stellt Dritten seine Ticketverkaufsplattform (wie in Art. 2.3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert) zur Verfügung, sodass diese das Kaufverwaltungstool direkt in ihre eigene Plattform integrieren können. Diese Bedingungen gelten auch für Käufer, die ein Ticket in einem solchen Fall erwerben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3. Vertragsbeziehung

3.1. Smeetz ermöglicht den direkten Abschluss eines Kaufvertrags (wie in Art. 4.1 definiert) zwischen dem Käufer und dem Verkäufer: Smeetz agiert lediglich als Vermittler (Agent des Verkäufers) und/oder IT-Dienstleister für den Verkäufer (Art. 2.3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen).

3.2. Smeetz behält sich jedoch das Recht vor, Tickets in eigenem Namen zu verkaufen. Abgesehen von dieser Ausnahme schließt der Käufer beim Kauf von Tickets einen Vertrag direkt mit dem Verkäufer, nicht mit Smeetz.

4. Kaufvertrag – Allgemeine Bestimmungen

4.1. Der Kaufvertrag bezeichnet den Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, in dem der Verkäufer ein Ticket an den Käufer zu einem bestimmten Preis verkauft.

4.2. Käufer und Verkäufer sind verpflichtet, die Vertragsdokumentation, insbesondere die Bestimmungen unserer Datenschutzrichtlinie, einzuhalten.

4.3. Wenn Tickets über die Plattform gekauft werden, erkennt der Käufer an, dass er an die Vertragsbedingungen des Verkäufers gebunden ist, einschließlich etwaiger zusätzlicher Verkaufsbedingungen neben der Vertragsdokumentation.

4.4. Veranstalter können Tickets kostenlos zur Verfügung stellen, um die Teilnehmerzahl zu verwalten. In diesem Fall gelten die vorliegenden Bedingungen für den Ticketkauf auf der Website und der App sinngemäß.

5. Kaufvertrag – Abschluss

5.1. Falls ein „automatisches Verkaufsangebot“ vorliegt.

Wenn ein Verkäufer eine Veranstaltung oder Aktivität zu einem bestimmten Preis anbietet (das „Angebot“) und angibt, dass der Verkauf automatisch erfolgt, stellt dieses Angebot eine Offerte dar („Verkäuferangebot“). Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Käufer das Verkäuferangebot annimmt – d. h. wenn der Käufer seine Bestellung bestätigt.

5.2. Falls ein „Bestätigungsanfrage“-Angebot vorliegt.

Wenn das Angebot mit dem Vermerk „Verfügbarkeit muss vom Verkäufer bestätigt werden“ versehen ist, stellt dies eine Angebotsunterbreitung dar. Durch Bestätigung seiner Bestellung auf der Plattform gibt der Nutzer eine Offerte an den Verkäufer ab („Käuferangebot“). Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer das Käuferangebot annimmt, indem er die Verfügbarkeit über die dafür vorgesehene Schaltfläche auf der Plattform bestätigt.

5.3. Die von Smeetz gespeicherten Daten dienen als Nachweis für die Abgabe des Angebots, der Offerte und/oder der Annahme zum Kauf oder Verkauf eines Tickets.

6. Kaufvertrag – Erforderliche Informationen

6.1. Der Käufer muss nicht zwingend auf der Plattform registriert sein, um ein Ticket zu erwerben. Falls der Käufer noch kein Konto bei Smeetz hat, wird er aufgefordert, die für den Ticketkauf erforderlichen Daten an Smeetz zu übermitteln.

6.2. Die für den Kauf erforderlichen personenbezogenen Daten des Käufers werden von Smeetz an den Verkäufer weitergegeben, basierend auf den vom Käufer bei der Registrierung angegebenen Informationen oder nach deren Aktualisierung im Benutzerprofil gemäß unserer Datenschutzrichtlinie.

6.3. Die Informationen über den Verkäufer sind auf der Plattformseite des jeweiligen Veranstalters oder auf der Seite der angebotenen Veranstaltung oder Aktivität ersichtlich.

7. Ticketverkauf – Pflichten des Verkäufers

7.1. Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, seine Verkaufsbedingungen klar, korrekt und umfassend anzugeben. Smeetz haftet nicht für Fehler des Verkäufers.

7.2. Der Verkäufer gibt die wesentlichen Informationen zur Veranstaltung oder Aktivität an, für die er Tickets verkaufen möchte. Dazu gehören eine Beschreibung, Fotos, Veranstaltungsorte, Termine und Zeiten. Zudem muss der Verkäufer über Risiken und Einschränkungen informieren (z. B. Altersbeschränkungen, gesundheitliche Anforderungen).

7.3. Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, dass die verkauften Tickets für tatsächliche Veranstaltungen oder Aktivitäten bestimmt sind und dass er die Dienstleistung wie vereinbart erbringen kann. Smeetz haftet nicht für Versäumnisse des Verkäufers in dieser Hinsicht.

7.4. Smeetz behält sich das Recht vor, die Dauer der Veröffentlichung von Veranstaltungen oder Aktivitäten auf der Plattform zu begrenzen.

7.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, Smeetz über etwaige anwendbare Gebühren am Veranstaltungsort zu informieren (z. B. Vergnügungssteuer) und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen.

8. Ticketkauf – Pflichten des Käufers

8.1. Der Käufer ist allein verantwortlich dafür, sein Ticket rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin zu kaufen.

8.2. Der Käufer akzeptiert die geltenden Alters-, Sicherheits- und sonstigen Vorschriften.

8.3. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Bereitstellung genauer und vollständiger Informationen beim Ticketkauf.

9. Preis

9.1. Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest, wenn er eine Aktivität oder Veranstaltung auf der Plattform anbietet.

9.2. Der Verkäufer ist berechtigt, den Verkaufspreis jederzeit bis zum Datum der Veranstaltung oder Aktivität zu ändern. Bereits abgeschlossene Verkäufe bleiben davon unberührt.

9.3. Die auf der Seite der jeweiligen Veranstaltung oder Aktivität angezeigten Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Bestimmte Steuern, wie die Mehrwertsteuer (MwSt.) oder andere Abgaben, können zum Verkaufspreis hinzugerechnet werden, ebenso wie die Vergütung von Smeetz. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, festzulegen, ob und welche Steuern anwendbar sind.

9.4. Der angegebene Verkaufspreis enthält keine Gebühren im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung.

9.5. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Kaufvorgangs auf der Plattform angezeigt.

10. Zahlung

10.1. Zahlungen erfolgen über die Finanzpartner von Smeetz, sodass keine finanziellen Informationen über die Server von Smeetz verarbeitet werden, vorbehaltlich 10.3. unten.

10.2. Während des Kaufvorgangs wird der Käufer für die Zahlung direkt zur Website oder zu einem Pop-up-Fenster eines unserer Finanzpartner weitergeleitet.

10.3. Nutzer können ihre Zahlungsmethode (insbesondere Kreditkarten und „Postkarten“) durch einen Tokenisierungsprozess für Bankdaten speichern, der von unseren Partnern angeboten wird. Smeetz speichert in diesem Rahmen nur begrenzte Daten, wie in der Datenschutzrichtlinie festgelegt.

10.4. Durch die Nutzung anderer auf der Plattform angebotener Zahlungsmethoden (z. B. ApplePay, Twint oder andere Zahlungsmethoden) akzeptiert der Nutzer die Nutzungsbedingungen dieser Finanzdienstleister.

11. Versand der Tickets

11.1. Bestellbestätigung. Nach der Bestätigung der Bestellung wird der Käufer per E-Mail über die Bestätigung seiner Bestellung benachrichtigt. Der Verkäufer wird durch eine Benachrichtigung auf der Plattform sowie per E-Mail über den Ticketkauf informiert.

11.2. Format. Tickets werden dem Käufer entweder (i) auf der Plattform unter dem dafür vorgesehenen Bereich innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Kauf in elektronischem und druckbarem Format zur Verfügung gestellt oder (ii) unter denselben Bedingungen per E-Mail gesendet.

11.3. Überprüfung der Bestellung. Der Käufer ist verpflichtet, das Ticket unmittelbar nach Erhalt zu überprüfen. Es liegt in seiner alleinigen Verantwortung, sicherzustellen, dass die gekauften Tickets mit den gewünschten Tickets übereinstimmen. Falls ein Fehler festgestellt wird, muss der Käufer Smeetz innerhalb von 3 (drei) Tagen benachrichtigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ticket als akzeptiert. Dieselbe Frist gilt, um Smeetz zu informieren, falls ein Ticket nicht auf der Plattform zugänglich ist oder nicht in der E-Mail gemäß 11.1. enthalten war.

12. Verbot des Weiterverkaufs von Tickets

12.1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, z. B. in den Verkaufsbedingungen des Verkäufers, ist der Weiterverkauf eines über die Plattform oder über eine Drittanbieter-Website, die die Smeetz-Plattform nutzt, gekauften Tickets zu kommerziellen oder anderen Zwecken untersagt.

12.2. Im Falle eines Verstoßes gegen 12.1. kann der Käufer für Schadensersatzansprüche und den Verlust der durch den Ticketkauf erworbenen Rechte haftbar gemacht werden. Smeetz behält sich außerdem das Recht vor, den betreffenden Nutzer von der Plattform auszuschließen.

13. Ticketstornierungen, Rückerstattungen und Umtausch

13.1. Der Verkäufer ist allein für den Ticketverkauf und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistung verantwortlich. Daher gelten für Stornierungen, Rückerstattungen und Umtausch ausschließlich die Verkaufsbedingungen des Verkäufers.

13.2. Smeetz wird nicht als Schuldner der Ticketdienstleistung oder als Anspruchsberechtigter für eine Rückerstattung oder einen Umtausch des Tickets anerkannt. Falls die Verkaufsbedingungen des Verkäufers keine Anweisungen hierzu enthalten, sind gekaufte Tickets grundsätzlich weder erstattungsfähig noch umtauschbar.

14. Haftung

14.1. Vorbehaltlich 3.2. ist Smeetz keine Vertragspartei des Kaufvertrags.

14.2. Wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, kann Smeetz nicht für falsche oder unvollständige Informationen haftbar gemacht werden. Zudem garantiert Smeetz nicht und kann nicht für die Wahl der Vertragspartner verantwortlich gemacht werden. Käufer und Verkäufer erkennen an, dass sie allein für die Entscheidung über den Vertragsabschluss verantwortlich sind. Smeetz haftet nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer und hat keine Kontrolle über deren Einhaltung.

14.3. Smeetz wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um den betrügerischen Gebrauch der Plattform zu begrenzen. Dennoch kann Smeetz nicht für eine nicht vertragskonforme Nutzung der Plattform durch einen Nutzer haftbar gemacht werden, es sei denn, Smeetz hat grobe Fahrlässigkeit begangen.

14.4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer allein für die auf der Plattform bereitgestellten Informationen verantwortlich ist, insbesondere in Bezug auf eine bestimmte Veranstaltung oder Aktivität (siehe 7. dieser Bedingungen). Die auf der Plattform veröffentlichten Informationen stellen keine Garantie oder zugesicherten Eigenschaften durch Smeetz dar.

14.5. Durch den Kauf eines Tickets erklärt sich der Käufer damit einverstanden, an die Verkaufsbedingungen des Verkäufers und die von diesem festgelegten Bedingungen für die Durchführung oder Teilnahme an der Veranstaltung gebunden zu sein. Smeetz kann nicht für die Nichtdurchführung einer Aktivität oder die Unmöglichkeit der Teilnahme haftbar gemacht werden. Smeetz garantiert auch nicht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt.

14.6. Smeetz kann nicht für Vertragsverletzungen des Verkäufers haftbar gemacht werden, z. B. für mangelhafte Organisation der Veranstaltung oder Aktivität, deren Absage oder eine nicht vertragskonforme Durchführung im Vergleich zu den auf der Plattform dargestellten Informationen.

14.7. Der allgemeine Haftungsausschluss von Smeetz erstreckt sich auch auf die Verletzung vorvertraglicher Verpflichtungen von Käufer und Verkäufer sowie auf deren außervertragliche Haftung.

14.8. In jedem Fall kann Smeetz nicht für einen Betrag haftbar gemacht werden, der den Verkaufspreis des Tickets übersteigt.

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