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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Smeetz for Business
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Smeetz for Business
Diese Woche aktualisiert

1. Allgemeines

1.1. Definitionen. Grundsätzlich haben Begriffe, die mit einem Großbuchstaben beginnen, die Bedeutung, die ihnen in Art. 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in diesen Bedingungen zugewiesen wird.

1.2. Verhältnis zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen für die Nutzung von Smeetz for Business gelten zusätzlich zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten der Vertragsdokumentation. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen Bedingungen haben letztere Vorrang.

1.3. Verhältnis zu anderen Verträgen. Einige Veranstalter können mit globalen Organisationen in irgendeiner Form verbunden sein (z. B. Destinationen oder Sportverbände), wie auf der Smeetz for Business-Plattform vorgesehen. In solchen Fällen gelten diese Nutzungsbedingungen für den angeschlossenen Veranstalter, vorbehaltlich der in der Rahmenvereinbarung mit der „Destination“ oder dem „Sportverband“ vorgenommenen Änderungen (Preisgestaltung und Funktionalität).

1.4. Einschränkungen. Diese Nutzungsbedingungen für die Smeetz for Business-Software gelten ausschließlich für Veranstalter und schließen andere Nutzer aus, sofern nicht ein Software-as-a-Service-Vertrag abgeschlossen wurde (wie in Art. 4.1 unten definiert).

2. Zweck

2.1. Smeetz for Business bietet Veranstaltern die Möglichkeit, Tickets für Aktivitäten und/oder Veranstaltungen, die sie anbieten, entweder auf der Website und der App oder über die Vertriebskanäle der Smeetz-Partner bereitzustellen oder zu verkaufen.

2.2. Smeetz for Business ermöglicht es Veranstaltern, ihren Ticketverkauf zu verwalten, insbesondere durch dynamische Preisgestaltungstools (Smart Pricing) und Verfügbarkeitsmanagement auf der Website, der App sowie auf anderen Vertriebskanälen (je nach den im vom Veranstalter abonnierten Plan – wie in Art. 4.2 definiert – angebotenen Funktionen).

2.3. Diese Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Veranstalter und Smeetz bei der Nutzung der Smeetz for Business-Software.

3. Vertragsbeziehung

3.1. Durch die Registrierung auf Smeetz for Business schließt der Veranstalter einen Software-as-a-Service-Vertrag (wie in Art. 4.1 unten definiert) direkt mit Smeetz ab.

3.2. Diese Bestimmungen bilden im Wesentlichen die gesamte vertragliche Beziehung zwischen Smeetz und dem Veranstalter.

3.3. Smeetz behält sich das Recht vor, mit einem bestimmten Veranstalter zusätzliche, geänderte oder ersetzende Klauseln zu vereinbaren, um beispielsweise Rabatte auf Preise, alternative Pläne, zusätzliche Funktionen oder besondere Angebote anzubieten.

3.4. Ein Veranstalter hat keinen Anspruch darauf, die Funktionalitäten zu erhalten, die einem anderen Nutzer zur Verfügung stehen, mit Ausnahme derjenigen, die im vom Veranstalter abonnierten Plan (Art. 4.2) enthalten sind.

3.5. Es besteht kein Anspruch auf Erstellung und Aufrechterhaltung eines Profils auf Smeetz for Business. Smeetz ist berechtigt, die Nutzung der Dienste jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder den Veranstalter von sämtlichen oder bestimmten Diensten auszuschließen.

4. Software-as-a-Service-Vertrag – Allgemeines

4.1. Software-as-a-Service-Vertrag bezeichnet die Vereinbarung zwischen Smeetz und einem Veranstalter, in der dem Veranstalter die Nutzung aller oder eines Teils der Funktionalitäten von Smeetz for Business gegen Zahlung gestattet wird.

4.2. Der Software-as-a-Service-Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter ein Benutzerkonto auf Smeetz for Business erstellt und eines der dort angebotenen Abonnements (die Pläne) abschließt.

4.3. Die von Smeetz gespeicherten Daten dienen als Nachweis für den Abschluss des Software-as-a-Service-Vertrags für einen bestimmten Plan.

5. Verfügbare Funktionen für Veranstalter – Pläne

5.1. Die Smeetz for Business-Funktionen, die dem Veranstalter zur Verfügung stehen, hängen vom abonnierten Plan ab.

5.2. Einzelheiten zu den Funktionen jedes Plans sind auf den entsprechenden Seiten der Smeetz-Websites zu finden (z. B. unter business.smeetz.com).

5.3. Der Veranstalter kann jederzeit auf einen höheren Plan wechseln, um zusätzliche Funktionen zu erhalten.

5.4. Ein Wechsel zu einem niedrigeren Plan ist für den Veranstalter erst nach Ablauf der aktuellen Abonnementperiode möglich.

5.5. Smeetz behält sich das Recht vor, die Funktionen, die im Rahmen eines bestimmten Plans angeboten werden, jederzeit zu ändern. In der Regel verpflichtet sich Smeetz, die im abonnierten Plan enthaltenen Funktionen beizubehalten oder alternative Funktionen anzubieten, die denselben Zweck erfüllen. Falls erforderlich, kann Smeetz die Preise für die Pläne für die nächste Laufzeit anpassen.

6. Verfügbare Funktionen für Veranstalter – Smart Pricing

6.1. Das Smeetz Smart Pricing-Tool ermöglicht es dem Veranstalter, den Verkaufspreis seiner Tickets dynamisch anhand bestimmter Parameter festzulegen.

6.2. Dynamische Preise, die von Smeetz for Business automatisch vorgeschlagen werden, sind lediglich indikativ und müssen vom Veranstalter akzeptiert werden. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Smart Pricing für ihn geeignet ist, und muss den vorgeschlagenen Preis umgehend ändern, wenn dieser nicht passt. Smeetz haftet nicht für das Versäumnis des Veranstalters, die Preisgestaltung zu überprüfen, und schuldet keine Entschädigung für den Verkauf eines Tickets zu einem dynamisch festgelegten Preis.

7. Verfügbare Funktionen für Veranstalter – Weitere Vertriebskanäle

7.1. Die Smeetz for Business-Plattform ermöglicht es Veranstaltern, die Ticketverfügbarkeit auf der Website, der App und allen Vertriebskanälen der Smeetz-Partner zu verwalten.

7.2. Der Veranstalter ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Anzahl der auf der Website, der App und anderen Vertriebskanälen verfügbaren oder zum Verkauf angebotenen Tickets mit der tatsächlich verfügbaren Anzahl übereinstimmt. Smeetz übernimmt keine Verantwortung für den Verkauf nicht verfügbarer Tickets.

8. Verfügbare Funktionen für Veranstalter – Weitere Funktionen

8.1. Smeetz bietet Veranstaltern Zugang zu zusätzlichen Dienstleistungen, wie z. B. Mietausrüstung zur Verwaltung der Teilnehmerzahlen oder Zahlungsterminals. Die Liste der weiteren von Smeetz angebotenen Funktionen ist unter folgendem Link abrufbar: https://business.smeetz.com/de/pricing.

8.2. Falls ein Veranstalter solche Dienstleistungen nutzt, können zusätzlich zur Vertragsdokumentation gesonderte Bedingungen gelten.

9. Preise

9.1. Die Preise pro Plan und Zeitraum (in der Regel Monate oder Jahre) sind auf den entsprechenden Seiten der Smeetz for Business-Plattform für jeden Plan aufgeführt.

9.2. Im Allgemeinen setzt sich der Preis der Pläne aus einer monatlichen oder jährlichen Abonnementgebühr sowie variablen nutzungsabhängigen Gebühren zusammen.

9.3. Das Abonnement ist für jede Periode im Voraus zu bezahlen. Nutzungsgebühren sind unmittelbar nach der Nutzung der kostenpflichtigen Dienste fällig. Smeetz kann die Nutzungsgebühren automatisch von den Beträgen abziehen, die von seinen Finanzpartnern an Smeetz überwiesen werden.

9.4. Falls der Veranstalter den geschuldeten Betrag zu Beginn jeder Abonnementperiode nicht vollständig zahlt bzw. eine kostenpflichtige Dienstleistung nutzt und nicht bezahlt, kann Smeetz – zusätzlich zu den ihm gesetzlich und/oder gerichtlich zur Verfügung stehenden Mitteln – den Zugang zur Smeetz for Business-Plattform sperren oder den Zugriff auf alle von Smeetz kostenlos angebotenen Funktionen einschränken, bis die vollständige Zahlung für die nächste Periode erfolgt ist.

9.5. Darüber hinaus behält sich Smeetz das Recht vor, seine Preiskonditionen jederzeit mit angemessener Vorankündigung für bereits registrierte Veranstalter zu ändern (d. h. vor Beginn einer neuen Abonnementperiode). Tickets, die unter den vorherigen Preiskonditionen verkauft wurden, bleiben davon unberührt.

10. Angebot zum Verkauf / Verfügbarkeit von Tickets

10.1. Die Bereitstellung von Tickets zum Verkauf oder zur Verfügbarkeit sowie die daraus resultierenden vertraglichen Verpflichtungen sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketverkauf festgelegt.

11. Exklusivität

11.1. Sofern nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Veranstalter, ausschließlich die Dienste von Smeetz für den Verkauf seiner Tickets zu nutzen, wenn er einen Software-as-a-Service-Vertrag abschließt.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1. Der Vertrag über IT-Dienstleistungen wird in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis abgeschlossen, entsprechend den auf den jeweiligen Seiten der Smeetz for Business-Plattform für jeden Plan bereitgestellten Informationen.

12.2. Die Kündigung durch den Veranstalter wird erst zum ursprünglich vorgesehenen Vertragsende wirksam, und der Veranstalter verpflichtet sich, den Preis des Plans bis zur nächsten Laufzeit zu zahlen.

12.3. Smeetz kann die Funktionen bestimmter Pläne Veranstaltern für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung stellen (die Testphase). Wird die Testphase nicht vor ihrem Ende gekündigt, gilt der Software-as-a-Service-Vertrag als stillschweigend abgeschlossen, und der Veranstalter verpflichtet sich, ab dem ersten Tag nach dem Ende der Testphase den Preis des Plans bis zur nächsten Laufzeit zu zahlen.

13. Haftung

13.1. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Art. 7 ff. der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Software-as-a-Service-Vertrags anwendbar sind.

13.2. Wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt, kann Smeetz nicht für falsche oder unvollständige Informationen haftbar gemacht werden. Darüber hinaus übernimmt Smeetz keine Garantie und kann nicht für die Wahl der Vertragspartner verantwortlich gemacht werden. Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, allein für seine Entscheidung über den Vertragsabschluss verantwortlich zu sein, einschließlich der Bereitstellung oder des Verkaufs von Tickets über die Vertriebskanäle der Smeetz-Partner. Smeetz ist nicht für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seiner Partner verantwortlich, wenn deren Vertriebskanäle genutzt werden, und kann und soll diese auch nicht kontrollieren.

13.3. Smeetz wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die betrügerische Nutzung der Plattform zu begrenzen. Allerdings kann Smeetz nicht für eine unsachgemäße Nutzung der Plattform durch einen Nutzer haftbar gemacht werden, es sei denn, Smeetz trifft ein Verschulden.

13.4. Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter allein für die Informationen verantwortlich ist, die er auf der Plattform bereitstellt, insbesondere im Zusammenhang mit einer bestimmten Veranstaltung oder Aktivität. Die auf der Plattform genannten Elemente können in keiner Weise als Garantie oder als zugesicherte Eigenschaften von Smeetz betrachtet werden.

13.5. Der Veranstalter entbindet Smeetz von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags über IT-Dienstleistungen, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Betrug, insbesondere für die Nichtverfügbarkeit der Plattform, der Website, der App oder anderer Vertriebskanäle sowie für die Preise, die durch das Smart Pricing-Tool festgelegt wurden. Der Veranstalter verzichtet ausdrücklich auf jegliche Ansprüche oder Forderungen auf Schadensersatz, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Zusammenhang mit entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Produktionsausfällen, dem Verlust von Verträgen oder Geschäftsmöglichkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Software-as-a-Service-Vertrag und den angebotenen Dienstleistungen oder im Falle der Nichterfüllung von Teilen oder des gesamten Vertrags.

13.6. Der allgemeine Haftungsausschluss von Smeetz erstreckt sich auch auf die Verletzung vorvertraglicher Verpflichtungen der Nutzer sowie auf deren außervertragliche Haftung.

13.7. In jedem Fall kann Smeetz nicht für einen Betrag haftbar gemacht werden, der entweder dem festgelegten Preis des Plans oder dem tatsächlich vom Veranstalter gezahlten Preis entspricht – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

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