Bedingungen für den Kauf und Verkauf von Tickets

1. Allgemeines

1.1. Begriffsbestimmungen.Im Allgemeinen haben die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Art. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungenoder, falls dies nicht der Fall ist, in diesen Bedingungen zugeschrieben werden.

1.2. Beziehung zu den allgemeinen Bedingungen.Diese Bedingungen für den Kauf und Verkauf von Tickets gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und anderen Dokumenten, die in den Vertragsunterlagen enthalten sind. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungenund den vorliegenden Bedingungen, sind letztere massgeblich.

2. Gegenstand

2.1. Smeetz bietet Veranstaltern die Möglichkeit, Tickets für von ihnen angebotenen Aktivitäten bzw. Veranstaltungen zu verkaufen und den anderen Nutzern die Möglichkeit, diese Tickets zu kaufen.

2.2. Gegenstand dieser Bedingungen ist es, die Beziehungen zwischen dem Käufer, dem Verkäufer und Smeetz zu regeln anlässlich des Verkaufs bzw. des Kaufs von Tickets über die Plattform oder von einer externen Webseite über die Ticketsverkaufsplattform (vgl. Art.2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

2.3. Smeetz macht seine Ticketverkaufsplattform Dritten zugänglich (vgl. Art. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Diese Bedingungen gelten auch in diesem Fall vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender Angaben.

3. Vertragliche Beziehungen

3.1. Smeetz erlaubt den direkten Abschluss eines Kaufvertrags (vgl. Art. 4.1) zwischen dem Käufer und Verkäufer: Smeetz handelt nur als Vermittler (Vertreter des Verkäufers) bzw. als IT-Dienstleister für den Verkäufer (Art. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

3.2. Smeetz behält sich jedoch das Recht vor, den Verkauf von Tickets im eigenen Namen anzubieten. Vorbehaltlich dieser Ausnahme schliesst der Käufer beim Kauf von Tickets – unter Ausschluss von Smeetz – einen direkten Vertrag mit dem Verkäufer ab.

4. Kaufvertrag – Allgemeines

4.1. Der Kaufvertrag ist der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, wobei der Verkäufer ein Ticket an den Käufer gegen Zahlung eines bestimmten Preises verkauft.

4.2. Der Käufer und der Verkäufer sind verpflichtet, die Vertragsunterlagen und insbesondere die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärungeinzuhalten.

4.3. Im Falle des Kaufs von Tickets auf der Plattform erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die Vertragsbedingungen des Verkäufers anzuerkennen, insbesondere dessen eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den Vertragsunterlagen.

5. Kaufvertrag - Abschluss

5.1. Verkaufsangebot mit „automatischem Verkauf“.Falls ein Verkäufer eine Veranstaltung oder Aktivität zu einem bestimmten Preis anbietet (der „Vorschlag“) und angibt, dass der Verkauf automatisch erfolgt, stellt der Vorschlag ein Antrag dar („Antrag des Verkäufers“). Der Kaufvertrag ist abgeschlossen sobald der Antrag des Verkäufers durch den Käufer angenommen wird, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer seine Bestellung bestätigt.

5.2. Verkaufsangebot mit „Bestätigungsanfrage“.Für den Fall, dass dem Antrag der Hinweis Verfügbarkeit wird vom Verkäufer bestätigt“ beigefügt ist, handelt es sich um eine Aufforderung zur Antragsabgabe. Der Nutzer gibt durch die Bestätigung seiner Bestellung auf der Plattform dem Verkäufer ein Kaufantrag („Antrag des Käufers“) ab. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, sobald der Verkäufer den Antrag des Käufers annimmt, d. h. sobald der Verkäufer dem Käufer über den dafür vorgesehenen Taste auf der Plattform die Verfügbarkeit bestätigt.

5.3. Die von Smeetz erfassten Daten gelten als Beweis der Aufforderung zur Abgabe eines Antrages, des Antrags bzw. der Annahme des Verkaufs bzw. Kaufs eines Tickets.

6. Kaufvertrag – erforderliche Angaben

6.1. Der Käufer muss nicht auf der Plattform registriert sein, um ein Ticket auf der Plattform zu kaufen.Wenn der Käufer noch kein Benutzerkonto bei Smeetz hat, wird er aufgefordert, Smeetz die für den Erwerb eines solchen Tickets erforderlichen Daten mitzuteilen.

6.2. Um ein Ticket verkaufen zu können, muss der Veranstalter auf der Plattform registriert sein. Wenn der Veranstalter noch kein Benutzerkonto bei Smeetz hat, wird er aufgefordert, sich dort zu registrieren, die Vertragsunterlagen zu akzeptieren und seine Verkaufsbedingungen (vgl. Art. 7) bekannt zu geben, bevor er die Tickets zum Verkauf anbieten kann.

6.3. Die personenbezogenen Daten des Käufers, die für den Kauf des Tickets erforderlich sind, teilt Smeetz dem Verkäufer auf der Grundlage der Informationen mit, die Smeetz vom Käufer bei der Registrierung erhalten hat, oder die im Rahmen einer Aktualisierung seines Benutzerprofils geändert wurden, wie in unserer Datenschutzerklärungangegeben.

6.4. Die Angaben zum Verkäufer werden auf der dem Verkäufer gewidmeten Site der Plattform oder auf der Seite über die vom Verkäufer vorgeschlagene Aktivität oder Veranstaltung angezeigt.

6.5. Um dem Verkäufer die bei Smeetz (vgl. Art. 12) eingegangenen Beträge auszuzahlen, muss der Verkäufer Smeetz seine Bankverbindung mitteilen. Diese Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärungverwaltet.

7. Verkauf von Tickets - Pflichten des Verkäufers

7.1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, seine Verkaufsbedingungen klar, korrekt und vollständig anzugeben. Smeetz kann bei einem Ausfall des Verkäufers nicht haftbar gemacht werden.

7.2. Der Verkäufer gibt alle wesentlichen Angaben über die Veranstaltung oder Aktivität für die er Tickets verkaufen möchte. Er verfasst insbesondere eine Beschreibung der Aktivität bzw. der Veranstaltung,er stellt Fotos zur Verfügung und benennt die Orte, Daten und das Zeitfenster der angebotenen Aktivitäten oder Veranstaltungen.Er informiert über Risiken und Nutzungseinschränkungen (Beispiele: Altersbeschränkungen, Grössenbeschränkungen, besondere Anforderungen bei einer Krankheit, Schwangerschaft usw.).

7.3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Verkäufers, Tickets für tatsächliche Ereignisse oder Aktivitäten zu verkaufen und die Dienstleistung zu erbringen, die der Käufer für ein bestimmtes Datum und eine bestimmte Uhrzeit angenommen hat oder für die er ein Angebot abgegeben hat. Smeetz kann für einen Ausfall des Verkäufers nicht haftbar gemacht werden.

7.4. Smeetz behält sich das Recht vor, die Dauer der Ankündigung von Veranstaltungen oder Aktivitäten auf der Plattform zu begrenzen.

7.5. Der Veranstalter ist verpflichtet, Smeetz alle am Veranstaltungsort anfallenden Gebühren (z. B. Vergnügungssteuer) mitzuteilen. Zudem verpflichtet er sich, Smeetz alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit Smeetz diese anfallenden Gebühren und Abgaben einziehen und sämtlichen sonstigen diesbezüglichen Verpflichtungen nachkommen kann.

8. Kauf von Tickets – Pflichten des Käufers

8.1. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, das Ticket rechtzeitig vor dem Datum der Aktivität oder Veranstaltung zu kaufen. Smeetz haftet nicht für den Kauf eines Tickets an einem Zeitpunkt, zu dem die Teilnahme an der Aktivität bzw. der Veranstaltung nicht mehr möglich ist.

8.2. Der Käufer akzeptiert insbesondere die Alters-, Sicherheits- und sonstigen Vorschriften und akzeptiert, dass,im Falle eines Verstosses gegen diese Vorschriften, der Zugang zu der Aktivität oder Veranstaltung entschädigungslos verweigert werden kann.

8.3. Es sei daran erinnert, dass es allein dem Käufer obliegt, die für den Erwerb von Tickets erforderlichen Angaben korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen.

9. Preis

9.1. Der Verkäufer legt den Verkaufspreis fest, wenn er eine Aktivität oder Veranstaltung auf der Plattform anbietet.

9.2. Es steht dem Verkäufer frei, den Verkaufspreis jederzeit bis zum Datum der Veranstaltung oder Aktivität zu ändern. Bereits abgeschlossene Verkäufe sind nicht betroffen.

9.3. Die Preise auf der Webseite, die der Veranstaltung oder Aktivität gewidmet ist, sind in Schweizer Franken ausgedrückt. Gewisse Steuern, insbesondere Mehrwertsteuern oder andere Steuern (z.B. Buchungsgebühren oder Gebühre im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung) können zum Verkaufspreis hinzugerechnet werden, genauso wie die Provision für Smeetz. Es obliegt dem Verkäufer zu bestimmen, wo diese Steuern anwendbar sind.

9.4. Der angegebene Verkaufspreis schliesst die Zahlungskosten nicht ein.

9.5. Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Kaufvorgangs auf der Plattform angezeigt.

10. Zahlung

10.1. Die Zahlungen werden über die Institute der Finanzpartner von Smeetz abgewickelt, sodass keine Finanzinformationen über die Server von Smeetz laufen, von Art. 6.5 und Art. 9.3.

10.2. Während des Kaufvorgangs wird der Käufer im Zeitpunkt der Bezahlung entweder direkt oder durch ein Pop-up auf die Webseite eines unserer Finanzpartner weitergeleitet.

10.3. Die Möglichkeit für Nutzer, ihr Zahlungsmittel (insbesondere Kreditkarte oder Postkarten) zu registrieren, erfolgt mithilfe einer Tokenisierung der Bankdaten, die von unseren Partnern angeboten wird. Smeetz speichert solche Angaben gemäss der Datenschutzerklärung nur in begrenztem Umfang.

10.4. Durch die Nutzung anderer auf der Plattform angebotener Zahlungsmittel (sowie ApplePay, Twint oder jeder andere Zahlungsmittel) akzeptieren Sie die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser Finanzdienstleister.

11. Versand der Tickets

11.1. Auftragsbestätigung. Nach Bestätigung der Bestellung durch den Käufer wird dieser per E-Mail informiert, dass seine Bestellung bestätigt wurde. Der Verkäufer wird über den Kauf des angebotenen Tickets durch eine Benachrichtigung auf der Plattform und per E-Mail informiert.

11.2. Format.Die Tickets werden dem Käufer entweder (i) auf der Plattform auf einer dafür vorgesehenen Seite innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem Kauf in druckbarer elektronischer Form oder (ii) in gleicher Weise per E-Mail zur Verfügung gestellt.

11.3. Kontrolle.Der Käufer ist verpflichtet, das Ticket sofort nach Erhalt zu prüfen. Es obliegt ihm allein zu überprüfen, ob das (die) gekaufte(n) Ticket(s) seiner aufgegebenen Bestellung entsprechen. Der Käufer kann Smeetz innerhalb von 3 (drei) Tagen einen festgestellten Irrtum mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Ticket als angenommen.Die gleiche Frist gilt, um Smeetz mitzuteilen, dass ein gekauftes Ticket nicht wie in Art. 11.1 erwähnt auf der Plattform bereitgestellt wurde bzw. nicht an die E-Mail angehängt wurde.

12. Zahlung der von Smeetz vereinnahmten Summen an den Verkäufer

12.1. Smeetz zahlt den Verkäufern über seine Finanzpartner innerhalb von 30 Tagen nach der Veranstaltung die durch den Verkauf der Tickets erhaltenen Beträge abzüglich der Provisionen, die Smeetz und dessen Partnerfinanzinstitute zustehen sowie sonstiger anfallender Steuern und Gebühren (z. B. Vergnügungssteuer).

12.2. Wenn der Kauf der Tickets über die Plattform erfolgt beträgt die Provision für Smeetz:

(i) CHF 1.00 pro verkauftes Ticket +2.5% des Verkaufspreises jedes Tickets für Veranstaltungen oder Aktivitäten, für die mehr als 30 Tickets pro Zeitfenster zum Verkauf stehen.

(ii) CHF 1.50 pro verkauftes Ticket +3.5% des Verkaufspreises jedes Tickets für Veranstaltungen oder Aktivitäten, für die 30 Tickets oder weniger pro Zeitfenster zum Verkauf stehen.

12.3. Wenn der Kauf des Tickets über die Website eines Drittanbieters erfolgt, der die Smeetz-Dienste nutzt gemäss Artikel 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

(i) Die Provision von Smeetz beträgt CHF 1.00 pro verkauftes Ticket für Veranstaltungen oder Aktivitäten, für die mehr als 30 Tickets pro Zeitfenster zum Verkauf stehen.

(ii) Für Veranstaltungen oder Aktivitäten, für die 30 Tickets oder weniger pro Zeitfenster zum Verkauf stehen, wird die Vergütung von Smeetz in Form eines Abonnements berechnet und beträgt CHF 8.00 pro Monat, die vom Verkäufer zu zahlen sind.

12.4. Smeetz behält sich das Recht vor, bestimmten Veranstaltern Sonderkonditionen einzuräumen, beispielsweise in Form einer ermässigten Provision oder des Verzichts auf Provision für eine bestimmte Anzahl von Tickets.

12.5. Smeetz behält sich ausserdem das Recht vor, seine Preiskonditionen jederzeit zu ändern, vorbehaltlich einer angemessenen Ankündigung für bereits registrierte Veranstaltern. Tickets, die zu den bisherigen Preisbedingungen verkauft wurden, sind davon nicht betroffen.

13. Verbot des Weiterverkaufs von Tickets

13.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, beispielsweise in den Verkaufsbedingungen des Verkäufers, ist jeglicher Weiterverkauf von Tickets, die auf der Plattform oder auf der Webseite eines Dritten, der die Smeetz-Plattform nutzt, untersagt.Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch für alle sonstigen Zwecke.

13.2. Bei einem Verstoss gegen Art. 13.1 kann der Käufer schadenersatzpflichtig werden; zudem können ihm die Rechte aus dem Kauf des Tickets aberkannt werden. Smeetz behält sich zu dem das Recht vor, Nutzer bei Verstössen von der Plattform auszuschliessen.

14. Absage, Erstattung und Umtausch von Tickets

14.1. Der Verkäufer ist alleine verantwortlich für den Verkauf des Tickets und die Erbringung der daran verbundenen Dienstleistung. Daher gelten für die Absage, die Rückerstattung und den Umtausch von Tickets allein die Verkaufsbedingungen des Verkäufers.

14.2. Smeetz kann nicht als Schuldner der mit dem Ticket verbundenen Leistung oder für die Rückerstattung bzw. den Umtausch eines Tickets in Haftung genommen werden. Enthalten die Verkaufsbedingungen des Verkäufers keine Hinweise diesbezüglich, so können gekaufte Tickets grundsätzlich weder erstattet noch umgetauscht werden.

15. Haftung

15.1. Vorbehaltlich von Art. 3.2 ist Smeetz keine Vertragspartei des Kaufvertrags.

15.2. Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungendargestellt,haftet Smeetz nicht für fehlerhafte oder unvollständige Informationen. Smeetz garantiert nicht die Wahl des Vertragspartners und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Verkäufer und der Käufer sind einverstanden, dass ein Vertragsabschluss in ihre alleinige Verantwortung fällt. Smeetz haftet nicht für die ordnungsgemässe Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Verkäufers und Käufers; Smeetz kann und darf diese nicht kontrollieren.

15.3. Smeetz unternimmt alle angemessenen Vorkehrungen um eine betrügerische Nutzung der Plattform so weit wie möglich auszuschliessen. Smeetz haftet allerdings nicht im Falle einer missbräuchlichen Nutzung durch andere Nutzer, es sei denn, Smeetz hat grob fahrlässig gehandelt.

15.4. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Verkäufer für die Informationen verantwortlich ist, die er auf der Webseite veröffentlicht, insbesondere in Bezug auf eine bestimmte Veranstaltung oder Aktivität. Die auf der Plattform gemachten Angaben können in keiner Weise als von Smeetz zugesagte Garantien oder Eigenschaften gewertet werden.

15.5. Der Käufer erklärt sich durch den Kauf eines Tickets mit den Verkaufsbedingungen des Käufers und den Verpflichtungen, die der Verkäufer für die Durchführung der Aktivität oder die Teilnahme an der Veranstaltung vorgesehen hat, einverstanden. Smeetz kann nicht für das Ausfallen einer Aktivität oder die Unmöglichkeit der Teilnahme an einer Aktivität haftbar gemacht werden. Smeetz haftet ebenfalls nicht für die Einhaltung der Verpflichtungen durch den Käufer.

15.6. Smeetz kann nicht für vertragliche Verstösse des Verkäufers haftbar gemacht werden, beispielsweise für eine schlecht organisierte Veranstaltung oder Aktivität, für deren Absage, für die nichtkonforme Durchführung der Aktivität oder Veranstaltung gegenüber den auf der Webseite gemachten Angaben usw.

15.7. Der allgemeine Haftungsausschluss von Smeetz erstreckt sich auch auf die Verletzung der vorvertraglichen Pflichten der Käufer und Verkäufer sowie auf deren ausservertragliche Haftung.

15.8. In keinem Fall kann die Haftungsverpflichtung von Smeetz den Verkaufspreis des Tickets übersteigen.