Bedingungen für die Teilnahme am "Referral Program"

1. Allgemeines

1.1. Begriffsbestimmungen.Im Allgemeinen haben die in diesen Bedingungen verwendeten Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Art. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungenoder, falls dies nicht der Fall ist, in diesen Bedingungen zugeschrieben wird.

1.2. Beziehung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Diese Bedingungen für die Teilnahme am „Referral Program“ gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungenund den anderen Dokumenten, die in den Vertragsunterlagen enthalten sind. Im Falle einer Abweichung zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vorliegenden Bedingungen sind Letztere massgeblich.

2. Gegenstand

2.1. Smeetz bietet den Nutzern der Plattform die Möglichkeit, an seinem „Referral Program“ teilzunehmen.

2.2. Das „Referral Program“ bietet den Nutzern die Möglichkeit, Smeetz mit Veranstaltern zusammenzubringen, die interessiert daran wären, Tickets für Aktivitäten oder Veranstaltungen auf der Ticketverkaufsplattform von Smeetz anzubieten und dort zu verkaufen.

2.3. Smeetz möchte dem Nutzer, der Smeetz und einen Veranstalter, der daran interessiert ist, Tickets für Aktivitäten oder Veranstaltungen auf der Ticketverkaufsplattform von Smeetz anzubieten und dort zu verkaufen, zusammengebracht hat (der „Vermittler“), eine Vergütung zukommen lassen (wie in Art. 4 dieser Bedingungen beschrieben), wenn die von diesem durchgeführte Tätigkeit es direkt erlaubt hat, dass der Veranstalter, den der Vermittler mit Smeetz zusammengebracht hat (der „vermittelte Veranstalter“), Tickets auf der Plattform verkauft.

2.4. Die vorliegenden Bedingungen sollen die Beziehung zwischen Smeetz und dem Vermittler regeln.

3. Tätigkeiten des Vermittlers

3.1. Mitteilung der Möglichkeit, einen Vertrag mit einem Veranstalter abzuschliessen.Der Vermittler kann Smeetz mit neuen Nutzern zusammenbringen, indem er ihnen einen vermittlerspezifischen Code mitteilt, den Smeetz zuvor für den Vermittler generiert und im Nutzerprofil des Vermittlers auf der Plattform angegeben hat.

3.2. Mittlertätigkeit für die Verhandlung von Verträgen mit einem Veranstalter.Der Vermittler hat nicht die Aufgabe, mit den Veranstaltern, die gegebenenfalls Interesse am Verkauf von Tickets auf der Plattform haben, Verträge auszuhandeln. Er besitzt keine Vertretungsbefugnis, um Geschäfte im Namen und/oder im Auftrag von Smeetz abzuschliessen und kann keinesfalls Smeetz gegenüber Dritten verpflichten.

3.3. Wahl des Geschäftsmodells von Smeetz.Der Vermittler bestätigt und akzeptiert, dass die Teilnahme am „Referral Program“ Smeetz bei der Wahl und Festlegung seines Geschäftsmodells nicht einschränkt; dies gilt auch für den Verkauf von Tickets auf seiner Plattform. Dabei kann Smeetz insbesondere nach eigenem Ermessen beschliessen, diesen Verkauf zu beenden.

3.4. Alleinvertretungsrecht.Der Vermittler besitzt kein Alleinvertretungsrecht. Smeetz behält sich jedoch die Möglichkeit vor, jederzeit bestimmte Personen, Aktivitäten oder Gebiete vom „Referral Program“ auszuschliessen. Smeetz führt entsprechend eine Liste der Personen, Gebiete und Tätigkeitsbereiche, die vom „Referral Program“ ausgeschlossen sind, also der Personen, Gebiete oder Tätigkeitsbereiche, für die Smeetz den Vermittler nicht vergütet, selbst wenn diese Bedingungen ein Recht hierauf verleihen würden.

4. Vergütungen und Ausgaben

4.1. Keine feste Vergütung.Der Vermittler hat keinen Anspruch auf eine feste Vergütung.

4.2. Erfolgsvergütung - Grundsatz.Der Vermittler erhält eine Vergütung, wenn der Nutzer bei seiner Anmeldung im entsprechenden Feld den vermittlerspezifischen Code angibt.Es erfolgt keine Vergütung, wenn der Nutzer bereits auf der Plattform angemeldet war oder bereits in Beziehung zu Smeetz stand, als der Vermittler ihn mit Smeetz zusammengebracht hat, oder wenn der Nutzer beschliesst, nicht mit Smeetz in Verbindung zu treten. Die Angabe des vermittlerspezifischen Codes durch den Nutzer bei dessen Anmeldung stellt den einzigen und alleinigen, unwiderlegbaren Beweis dafür dar, dass der Vermittler Smeetz und den betroffenen Nutzer zusammengebracht hat. Wenn der vermittlerspezifische Code bei der Anmeldung auf der Plattform nicht angegeben wird, erhält der Vermittler keine Vergütung.

4.3. Erfolgsvergütung - Betrag.Die Vergütung des Vermittlers beläuft sich auf einen Prozentsatz der von Smeetz durch die vom Veranstalter verkauften Tickets eingenommenen Provision, wenn Letzterer bei seiner Anmeldung auf der Plattform den vermittlerspezifischen Code angegeben hat. Dieser Prozentsatz wird auf 10 % festgelegt. Er wird auf den Nettobetrag der von Smeetz eingenommenen Provision, genau gesagt den Betrag abzüglich etwaiger Kosten, Steuern, Provisionen und anderer Aufwendungen, die Dritten geschuldet werden, insbesondere der von Finanzpartnern von Smeetz für die Verwaltung der Zahlungen auf der Plattform erhobenen Gebühren, berechnet.

Die Vergütung des Vermittlers wird für jedes Ticket geschuldet, das vom vermittelten Veranstalter während eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Vertrags zwischen dem Veranstalter und Smeetz auf der Plattform verkauft wird.

Der Vermittler bestätigt und akzeptiert, dass Smeetz sich das Recht vorbehält, bestimmten Veranstaltern Sonderkonditionen einzuräumen, beispielsweise in Form einer ermässigten Provision oder des Verzichts auf Provision für eine bestimmte Anzahl von Tickets. In einem solchen Fall, der dem alleinigen Ermessen von Smeetz überlassen ist, wird dem Vermittler eine niedrigere bzw. keine Vergütung geschuldet.

Der Klarheit wegen bestätigt der Vermittler, dass die alleinige Anmeldung des der Plattform vermittelten Veranstalters nicht zur Zahlung einer Vergütung führt, sondern nur der tatsächliche Verkauf von Tickets durch den der Plattform vermittelten Veranstalter.

4.4. Erfolgsvergütung - Bedingungen. Smeetz erstellt eine monatliche Abrechnung, die der Vermittler direkt auf der Plattform auf der entsprechenden Seite der Webseite einsehen kann. Die Abrechnung ist nach Ablauf eines jeden Monats innerhalb einer angemessenen Frist einsehbar. Auf der Abrechnung sind insbesondere der Veranstalter, die betroffenen Veranstaltungen oder Tätigkeiten (einschliesslich des jeweiligen Datums), die Anzahl der auf der Plattform verkauften Tickets, die von Smeetz eingenommene Provision und die Vergütung des Vermittlers angegeben (die „Abrechnung“).

Der Vermittler besitzt eine Frist von 3 (drei) Tagen, um die Abrechnung schriftlich anzufechten; ansonsten wird sie als akzeptiert angesehen und Smeetz zahlt die Vergütung des Vermittlers schnellstmöglich. Im Falle einer Anfechtung muss der Vermittler die Gründe, aus denen er die Abrechnung anficht, genau angeben. Die Parteien treffen sich dann schnellstmöglich, um zu versuchen, ihren Streit gütlich beizulegen. Wenn eine Einigung innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der schriftlichen Anfechtung bei Smeetz nicht möglich ist, kommt Art. 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungenzur Anwendung.

4.5. Steuern.Bei allen in der Abrechnung aufgeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge (falls Steuern anfallen); gegebenenfalls wird die Steuer zusätzlich in Rechnung gestellt. Für die Entrichtung jeglicher Steuern, Abgaben und ähnlichen Beiträge, die durch eine Zahlung an ihn auf der Grundlage dieser Bedingungen fällig werden sollten, ist der Vermittler allein verantwortlich.